AGB – Traumfabrik Foto & Film 2026
(B2C-konforme Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkund:innen)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer*innen kannst du hier nachlesen ->
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse,
bei denen der Fotografin/Videografin ein Unternehmer im Sinne des § 1 UGB
als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Termin- oder Angebotsbestätigung (z. B. per E-Mail) zustande. Mit der Buchung akzeptiert der/die Auftraggeber:in diese AGB. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Termin gilt erst mit Eingang der vereinbarten Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) als verbindlich reserviert.
Die Terminreservierungsgebühr wird im Falle der Durchführung des Auftrags vollständig auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet. Im Falle einer Stornierung verbleibt sie – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – als pauschalierter Ersatz für den Reservierungsaufwand bei der Auftragnehmerin.
3. Leistungsumfang, Freigabe und Änderungswünsche
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Paket oder Angebot. Beautyretusche ist nicht im Preis inkludiert. Zusatzleistungen oder Änderungen können nachträglich vereinbart und gesondert verrechnet werden. Die künstlerische Gestaltung (Bildstil, Farbgebung, Perspektive, Auswahl) obliegt der Fotografin/Videografin und ist nicht veränderbar.
3.2 Archivierung und Reaktivierung der Online-Galerie
Die Fotografin stellt die Online-Galerie mit den aufgenommenen Bilddateien
für die Dauer von 3 Monaten ab dem Datum der Erstbereitstellung zur Verfügung.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie ohne gesonderte Benachrichtigung
deaktiviert oder gelöscht.
Die in der Vorschaugalerie bereitgestellten Fotos und Videos dienen ausschließlich der Auswahl. Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Downloads oder sonstige Vervielfältigungen der Vorschau-Dateien sind ebenso wie deren Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung – auch auszugsweise – ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin/Videografin unzulässig. Dies gilt auch für die Verwendung in KI-Anwendungen.
Bei Verstößen behält sich die Fotografin/Videografin die Geltendmachung urheber- und zivilrechtlicher Ansprüche vor.
Eine spätere Reaktivierung oder erneute Bereitstellung der Galerie ist nur
nach Maßgabe der vorhandenen Datensicherung möglich und erfolgt ausschließlich
gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 35,– .
(z. B. für Datenrecherche, erneuten Upload, Einrichtung und Bereitstellung).
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung, Wiederherstellung oder dauerhafte
Archivierung besteht nicht.
3.3 Die Bearbeitung und kreative Gestaltung der Fotos und Videos erfolgt – sofern keine ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden – nach dem künstlerischen und fachlichen Ermessen der Fotografin/Videografin..
Alle gewünschten Gestaltungsvorgaben (z. B. Texte, Namensschreibweisen, Logos, Einblendungen, Farben, Schriftarten oder sonstige individuelle Wünsche) sind vor Beginn der Bearbeitung schriftlich per E-Mail bekannt zu geben.
Erfolgt die Bekanntgabe solcher Wünsche erst nach Beginn der Bearbeitung oder nach einer bereits erfolgten Freigabe, handelt es sich um nachträgliche Änderungswünsche. Diese stellen zusätzliche Leistungen dar und können gesondert verrechnet werden.
Erhält der Kunde vor der endgültigen Fertigstellung eine Vorschau oder Korrekturversion, sind etwaige Änderungswünsche gesammelt innerhalb der vereinbarten Frist bekannt zu geben. Mit der schriftlichen Freigabe oder dem Ausbleiben weiterer Änderungswünsche gilt die Vorschau als genehmigt.
Telefonische oder mündliche Absprachen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ausschließlich wirksam, wenn sie anschließend schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Buchung eine Terminreservierungsgebühr von €50,- fällig. Der Restbetrag ist nach dem Shooting, spätestens jedoch mit Lieferung der Bilder oder Filme zu bezahlen. Unklare, unvollständige oder nicht zuordenbare Zahlungen begründen keinen Anspruch auf Leistungserbringung und werden bis zur Klärung als Guthaben geführt.
5. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber:innen
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:
- fristgerechte Bildauswahl über die bereitgestellte Online-Galerie,
- rechtzeitige Rückmeldungen, Erreichbarkeit
- korrekte Angabe von Kontaktdaten und E-Mail-Adressen,
- eigenständige Information über bereitgestellte Hinweise, Abläufe und AGB.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Fristsetzung, ist die Fotografin/Videografin berechtigt, den Auftrag als abgeschlossen zu betrachten.
6. Stornierung durch den/die Auftraggeber
Stornierungen sind jederzeit in schriftlicher Form (per E-Mail) möglich. Eine Terminverschiebung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Fotografin/Videografin als vereinbart. Bei einer zweiten Terminverschiebung oder einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ohne Absage wird zusätzlich zur einbehaltenen Terminreservierungsgebühr eine Ausfallpauschale von EUR 50 verrechnet.
Für Foto-und Video-Aufträge – ausgenommen Hochzeitsbegleitungen – gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
- ab 6 Tage vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Honorars
- am Aufnahmetag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.
Erscheint der/die Auftraggeber:in mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin ohne vorherige Verständigung nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Nichterscheinen.
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Beratung, Planung, Anfahrt, Locationbesichtigung oder sonstige Vorbereitungsarbeiten) sowie bereits entstandene Fremdkosten sind unabhängig von den oben genannten Stornogebühren zu ersetzen, sofern diese nicht bereits im Honorar enthalten sind.
Wird ein vereinbarter Termin auf Wunsch des/der Auftraggeber verschoben, besteht kein Anspruch auf denselben Termin oder auf die Verfügbarkeit der Fotografin/Videografin. Eine Terminverschiebung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Wird ein Termin mehr als einmal verschoben fällt eine neue Terminreservierungsgebühr an.
Kulanzregelungen (z. B. bei Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen) liegen im Ermessen der Fotografin/Videografin und begründen keinen Rechtsanspruch.
Stornierung von Hochzeitsbegleitungen
Für Hochzeitsbegleitungen gelten aufgrund der langfristigen Terminreservierung und der damit verbundenen Ablehnung anderer Buchungsanfragen folgende Stornobedingungen:
- bis 180 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars,
- 179 bis 90 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars,
- 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Gesamthonorars,
- 29 bis 8 Tage vor dem Termin: 90 % des vereinbarten Gesamthonorars,
- ab 7 Tage vor dem Termin, bei Stornierung am Hochzeitstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Beratungsgespräche, Planung, Locationbesichtigungen oder sonstige Vorbereitungsarbeiten) sowie bereits entstandene Auslagen werden unabhängig von den oben genannten Stornogebühren gesondert verrechnet, sofern diese nicht bereits in der Stornogebühr berücksichtigt sind.
Kann der reservierte Termin durch die Auftragnehmerin kurzfristig anderweitig in gleichwertigem Umfang vergeben werden, werden die Stornokosten entsprechend reduziert.
Kulanzregelungen (z. B. bei nachgewiesener schwerer Erkrankung/Unfall, höherer Gewalt, oder einer behördlich angeordneten Absage) liegen im Ermessen der Auftragnehmerin und begründen keinen Rechtsanspruch.
- behördliche Anordnungen
- Naturkatastrophen
- technische Defekte außerhalb des Einflussbereiches
- Ersatztermin nach gemeinsamer Vereinbarung
- bereits bezahlte Beträge werden angerechnet
7. Absage durch die Fotografin/Videografin
Bei Krankheit oder höherer Gewalt wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Urheber- & Nutzungsrechte
Alle Fotos und Filme bleiben urheberrechtliches Eigentum der Fotografin/Videografin. Nach vollständiger Bezahlung erhält der/die Auftraggeber:in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rohdaten (RAW/Uncut) werden nicht herausgegeben. Eine eigenständige Bearbeitung oder Veränderung der gelieferten Fotos oder Videos (z. B. durch Filter, Farbänderungen, KI-Bearbeitungen, Ausschnittänderungen, Texteinblendungen oder Videoschnitt) ist grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin/Videografin zulässig.
Eine im Einzelfall erteilte Zustimmung gilt ausschließlich für das betreffende Projekt und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bei zukünftigen Aufträgen.
9.Veröffentlichung und Social Media
Der Fotograf ist berechtigt, entstandene Fotografien für Zwecke der Eigenwerbung (insbesondere Website, Portfolio, Social Media, Ausstellungen oder Wettbewerbe) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt, soweit deren Entfernung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die übergebenen Bilder für private Zwecke sowie zur Veröffentlichung auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen zu verwenden. Bei einer Veröffentlichung ist die Fotografin zu Verlinken oder zumindest erfolgt eine Namensnennung (z. B. Instagram @traumfabrik.fotofilm, oder Traumfabrik Foto|Film|Fotobox).
Die vom Fotografen bearbeiteten Bilder dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht wesentlich verändert werden. Insbesondere sind umfangreiche Filter, Farbveränderungen, KI-basierte Bearbeitungen oder sonstige Veränderungen, welche den fotografischen Stil verfälschen, nicht gestattet.
Bei TFP/Werbe-Shootings gelten jedoch andere Bedingungen die vertraglich im Vorfeld des Shootings geregelt werden.
10. Online-Galerie – Bereitstellung & Fristen
Die Fotografin/Videografin stellt zur Auswahl eine passwortgeschützte Online-Galerie bereit. Diese bleibt 3 Monate ab Bereitstellung aktiv. Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie deaktiviert. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Bilddateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und zu sichern.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bildauswahl, gilt die Leistung als erbracht. Eine erneute Aktivierung ist – sofern die Daten noch verfügbar sind – gegen eine Bearbeitungsgebühr von €35,- möglich.
Die Bereitstellung digitaler Dateien erfolgt über einen geeigneten Online-Dienst oder nach gesonderter Vereinbarung auf einem Datenträger.
Für technische Probleme beim Download, die außerhalb des Einflussbereiches der Fotografin/Videografin liegen (z. B. Internetverbindung, Endgerät oder Software des Kunden), wird keine Haftung übernommen.
Wünscht der Kunde eine erneute Bereitstellung der Daten oder die Lieferung auf einem Datenträger (USB-Stick o. Ä.), können hierfür die tatsächlich anfallenden Kosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale verrechnet werden.
11. Archivierung
Bild- und Videodaten werden mindestens 1 Jahr archiviert. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung oder Wiederherstellung kann nicht garantiert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf weitere Speicherung oder Wiederherstellung der Daten.
12. Auswahl, Bearbeitung & Retusche
Die Vorauswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografin/Videografin. Die finale Auswahl trifft der/die Auftraggeber:in innerhalb der bereitgestellten Frist. Im Honorar enthalten sind grundlegende Farb- und Lichtkorrekturen. Aufwendige Retuschen oder Sonderwünsche werden gesondert verrechnet. Die Bilder/Filme dürfen nicht verändert werden. Hierzu zählen insbesondere Filter, KI-Bearbeitungen, Farbänderungen, Videoschnitt, Texteinblendungen oder sonstige Veränderungen des gelieferten Materials. Eine Ausnahme bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen/Videografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
Beispiele hierfür sind insbesondere:
* Sichtbehinderungen durch Gäste, Trauzeugen, Standesbeamte oder Dienstleister,
* Einschränkungen durch DJs, Bands oder andere Lichtquellen,
ungünstige Lichtverhältnisse in der Location,
*kurzfristige Änderungen des Programmablaufs,
sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin.
*Erforderliche Korrekturen oder Anpassungen des Bild- oder Videomaterials, die aufgrund solcher Umstände notwendig werden, stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(Als Beispiel: Standesbeamtin stoßt bei der Trauung bei wichtigen Momenten in die Kamera,
DJ stellt sich beim Tortenanschnitt oftmals vor die Kamera, Band hat störendes Licht (Ambientelichter),
Hochzeitsgäste nach mehrmaliger Aufforderung nicht aus dem Bild gehen möchten, Location/Mitarbeiter
mitten im Eröffnungstanz die Saalbeleuchtung ausschaltet, usw.) Hier muss die Foto/Videografin am
Material Änderungen vornehmen, die die Qualität verschlechtern können.
13. Lieferung & Datensicherung
13.1 Die Lieferung der Fotos und/oder Videos erfolgt – je nach gebuchtem Paket – entweder digital (Download/Online-Galerie) oder auf einem Datenträger (USB-Stick).
Die Bearbeitung und Bereitstellung der Bilddateien erfolgt insofern das Honorar bezahlt wurde in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting bzw. 8 Wochen nach der Hochzeit. Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände begründen keinen Schadenersatzanspruch.
Mit der ordnungsgemäßen Bereitstellung der Daten gilt die Leistung als erbracht. Der/die Auftraggeber:in ist für die rechtzeitige Sicherung und Archivierung der übergebenen Dateien selbst verantwortlich.
Die erstmalige Bereitstellung der Daten erfolgt gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Wird nachträglich die Lieferung auf einem Datenträger gewünscht oder ist diese aufgrund technischer Einschränkungen auf Seiten des/der Auftraggeber:in erforderlich, stellt dies eine Zusatzleistung dar.
Für Datenträger, Vorbereitung, Verpackung und Versand wird eine Pauschale von 29,00 € verrechnet.
13.2 Der Vertragspartner hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt
zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen
nach Lieferung schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung geltend zu machen.
Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
14. Haftung
Der Fotograf/Videograf haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt und umfasst
ausschließlich den Ersatz des unmittelbaren Schadens.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden
oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen.
15. Gutscheine
Gutscheine gelten ausschließlich für die auf dem Gutschein angeführte Leistung bzw. das gebuchte Paket und sind 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig.
Eine Barauszahlung oder Auszahlung eines allfälligen Restwertes ist ausgeschlossen.
Sollte die auf dem Gutschein angeführte Leistung innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht mehr angeboten werden, kann der Gutschein nach vorheriger Absprache für eine gleichwertige Leistung eingelöst werden.
Terminvereinbarungen erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Termine. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht.
Eine Übertragung des Gutscheins auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin/Videografin.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen AGB der Fotografin/Videografin.
16. Datenschutz
Der Fotograf/Videograf verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners
ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
(DSGVO, DSG 2018) und nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung
sowie – sofern vereinbart – zur Eigenwerbung.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der gesonderten
Datenschutzerklärung zu entnehmen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026 – Traumfabrik Foto & Film
